Tourismusinformationszentrum des Bezirks Ignalina

Schutz von Whistleblowern

Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern der Republik Litauen legt Schutzmechanismen, Rechte, Pflichten, Schutz-, Beförderungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Personen fest, die Informationen über einen Verstoß in einer Institution übermittelt haben, mit der sie durch Beschäftigung verbunden sind oder waren oder vertraglicher Beziehungen, um geeignete Möglichkeiten zur Meldung von Verstößen zu schaffen, die das öffentliche Interesse gefährden oder verletzen, um die Verhinderung und Offenlegung solcher Verstöße sicherzustellen.

Ein Verstoß kann von jeder Person gemeldet werden, die durch Arbeits- oder Vertragsbeziehungen (Beratung, Auftragsvergabe, Unterauftragsvergabe, Praktika, Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten usw.), Beschäftigungs- oder vorvertragliche Beziehungen mit dem Tourismusinformationszentrum des Bezirks Ignalina verbunden ist oder war sowie andere Personen.

Wir empfehlen, einen Verstoß zu melden, indem Sie dieses Formular zur Meldung eines Verstoßes ausfüllen und per E-Mail senden. an die E-Mail-Adresse [email protected] oder liefern Sie es an die Institution in der Ateities st. 23, Ignalina.
Die Mitteilung über einen Verstoß muss Folgendes enthalten:

  1. Wer, wann, auf welche Weise und welche Art von Verstoß bereit ist zu begehen, begeht oder begangen hat usw.;
  2. Datum und Umstände der Kenntnisnahme des Verstoßes;
  3. Vor- und Nachname, persönliche Identifikationsnummer, Arbeitsplatz, sonstige Kontaktdaten;
  4. Stellen Sie nach Möglichkeit alle verfügbaren Dokumente, Daten oder Informationen bereit, die Hinweise auf einen möglichen Verstoß erkennen lassen.

 

Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern:

Whistleblower-Schutzgesetz der Republik Litauen
https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/2986b360db3611e7910a89ac20768b0f

Beschluss der Regierung der Republik Litauen „Über die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern der Republik Litauen“
https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/c5d99180ed8a11e88568e724760eeafa/asr

 

Informationen aktualisiert am 20.12.2023